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Elternbeiträge

So viel kostet der Besuch an der Elisabeth-von-Thadden-Schule

Ihr Beitrag

Das monatliche Schulgeld an der Elisabeth-von-Thadden-Schule beträgt 58 EURO (berechnet nach § 17 Abs. 2 PSchG).

Darüber hinaus werden Elternbeiträge für Profilleistungen fällig, die nach Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern gestaffelt sind. Unsere Schulgemeinschaft lebt von gegenseitigem Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein, deshalb haben wir uns bewusst für ein System der freiwilligen Selbsteinschätzung ohne Vorlage von Verdienstbescheinigungen entschieden.

Orientierungshilfe zur Festsetzung der Elternbeiträge

Das Wichtigste vorweg: Am Geld soll und darf der Schulbesuch eines Kindes an der Elisabeth-von-Thadden-Schule nicht scheitern. Grundlage ist unser System der Solidargemeinschaft, das sich über die Jahre bewährt hat, weil alle Beteiligten mit ihren Freiheiten verantwortungsvoll umgehen. Wir bitten Sie, mit Hilfe der vorliegenden Tabelle Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse selbst zu prüfen und sich für die Dauer eines Schuljahres festzulegen. Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, die Elternbeiträge individuell zu reduzieren, damit ein Kind (weiterhin) die Schule besuchen kann.

Die Jahresbeiträge für den Unterricht sind auf 12 Monate umgelegt und sind deshalb auch in Ferienzeiten fällig.

Zu den Profilleistungen zählen an unserer Schule u.a. das religiöse Profil, die Klassenlehrerstunden, das Sozialcurriculum, die Schulsozialarbeit, das AG-Angebot und der Förderunterricht.

Geschwisterkindern, die zeitgleich unsere Schule besuchen, gewähren wir unabhängig von der Selbsteinschätzung festgelegte Rabatte. Für das zweite Kind beträgt das monatliche Schulgeld 26,50€, für das dritte Kind 16€ und für das vierte Kind 5,50€.

Eltern, die keine Kirchensteuer zahlen, möchten wir darauf hinweisen, dass die Schule eine erhebliche Förderung durch die Evangelische Landeskirche in Baden erfährt – in etwa 50 € pro Kind und Monat. Wir bitten Sie deshalb, sich beim Ermessen des eigenen Beitrags angemessen höher einzugruppieren. 

Selbstverständlich erhalten Sie zum Jahresende Sie eine Bescheinigung über geleistete Zahlungen, die im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden können.

Alternativ bieten wir an, dass der Elternbeitrag (Schulgeld und Profilleistungen) in Höhe von 5% Ihres Familiennettoeinkommens erhoben wird. Geeignete Unterlagen wie Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen etc. sind dann vorzulegen.

Schulgeld für Unterricht

Schulgeldbeitrag für
regulären Unterricht
monatliches Schulgeld *58,00 €
Monatliches Schulgeld für Unterricht

Elternbeitrag für Profilleistungen

Haushaltsnettoeinkommen
im Jahr
Monatlicher Beitrag für Profilleistungen
bis 17.400 € 0,00 €
bis 23.400 €15,00 €
bis 29.400 €50,00 €
bis 35.400 €86,00 €
bis 41.400 €112,00 €
bis 47.400 €138,00 €
bis 53.400 €170,00 €
bis 59.400 €203,00 €
mehr als 59.400 €236,00 €
Monatlicher Elternbeitrag Profilleistungen

Die jährlichen Beiträge für den Unterricht sind auf 12 Monate umgelegt und werden daher auch in den Ferien fällig.

Zu Profilleistungen zählen an unserer Schule u.a. das religiöse Profil, die Klassenlehrerstunden, das Sozialcurriculum, die Schulsozialarbeit, das AG-Angebot und der Förderunterricht.

Auch für die Profilleistungen gewähren wir einen Geschwisterrabatt. Der Rabatt gilt für die Geschwisterkinder, die zeitgleich bei uns an der Schule sind, und ist unabhängig von der Selbsteinschätzung. Für das erste und zweite Kind ist jeweils entsprechend der gewählten Stufe der volle Betrag zu entrichten. Beim dritten Kind wird ein Geschwisterrabatt von 21 €, beim vierten Kind von 42 € gewährt.

Zusätzliche Ermäßigungen können im Einzelfall nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern auf deren Antrag hin gewährt werden.

Nicht-Kirchensteuerzahler sollten berücksichtigen, dass die Schule eine erhebliche Förderung durch die Evangelische Landeskirche in Baden erfährt, und sich beim Beitrag angemessen höher eingruppieren.  Von Seiten der Kirche erhalten wir pro Kind eine Unterstützung in Höhe von ca. 50,- € monatlich.

Zum Jahresende erhalten Sie eine Bescheinigung (Schulgeld und Profilleistungen), damit die Beiträge im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden können.

Alternativ bieten wir an, dass der Elternbeitrag (Schulgeld und Profilleistungen) in Höhe von 5% Ihres Familiennettoeinkommens erhoben wird. Geeignete Unterlagen wie Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen etc. sind dann vorzulegen.

* Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens

Die Berechnung nach dem Haushaltsnettoeinkommen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, aus Vermögen, aus Renten/Pensionen, aus Vermietung und Verpachtung, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen (Kindergeld, Wohngeld etc.) abzüglich der direkten Steuern und Sozialabgaben (Einkommen- bzw. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung).

Zusätzliche Ermäßigungen können im Einzelfall nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern auf deren Antrag hin gewährt werden.

Elternbeitrag für Tagesinternat

Haushaltsnetto-
einkommen im Jahr
1 Tag Betreung 2 Tage Betreung 3 Tage Betreung 4-5 Tage Betreung
bis 17.400 €52,00 € 100,00 €147,00 €194,00 €
bis 23.400 € 62,00 €114,00 €168,00€222,50 €
bis 29.400 € 68,50 €129,50 €188,00 €248,00 €
bis 35.400 € 73,50 €143,00 €211,00 €279,50 €
bis 41.400 € 82,00 €155,50 €230,00 €303,50 €
über 41.400 € 88,50 €169,00 €252,00 €333,00 €
Monatlicher Elternbeitrag für das Tagesinternat

Zum Jahresende erhalten Sie eine Bescheinigung, damit die Betreuungskosten über das Schulgeld hinaus im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden können.

Elternbeitrag für Mittagessen

 1 Tag
pro Woche
2 Tage
pro Woche
3 Tage
pro Woche
4 Tage
pro Woche
5 Tage
pro Woche
18,00 €35,75 €53,50 €71,50 €83,50 €
Monatlicher Elternbeitrag für das Mittagessen

Die Kosten für Betreuung und Mittagessen können sozial gefördert werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihr Jugendamt bzw. Arbeitsamt.

Freiwilliger Spendenbeitrag zur Unterstützung der Schule

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen freiwilligen monatlichen Spendenbeitrag zu leisten – über solche zusätzlichen Unterstützungen freuen wir uns sehr.

Zum Jahresende erhalten Sie eine Bescheinigung, damit die Spendenbeiträge über das Schulgeld hinaus im Rahmen des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden können.

Möchten Sie Veränderungen an bestehenden Verträgen vornehmen, bitten wir um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular.

Elisabeth von Thadden Schule

Orientierungshilfe für Beiträge als Download (PDF)

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