Hier klicken um zur Startseite zurück zu kommen

Unser Konfliktmanagement

Unser Leitfaden, wie wir miteinander umgehen wollen.

Wir sind eine große Gemeinschaft von fast 1.000 Menschen.

Es ist ganz normal, dass es bei einer solchen Vielzahl von Individuen zu Konflikten kommt. Nicht jeder kann jeden mögen, nicht jede*r Schüler*in kommt mit jedem*r Lehrer*in gleich gut zurecht – und umgekehrt. Was aber immer möglich sein sollte ist, solche Konflikte ruhig und dauerhaft zu lösen. Dafür gibt es an unserer Schule einen Leitfaden, wie wir mit Konflikten umgehen wollen.

Das Ziel: ein gutes Miteinander

Probleme ansprechen – den anderen ernst nehmen – gemeinsam Lösungen suchen

Wo Menschen zusammentreffen, zusammenarbeiten und -leben, entstehen auch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte. Auslöser hierfür sind im Schulalltag meist unterschiedliche Auffassungen über Noten und Leistungsanforderungen oder das Verhalten von Schüler*innen und Lehrer*innen im Unterricht.

Es ist wichtig, dass Probleme zunächst dort angesprochen werden, wo sie entstanden sind. Hierbei gehen wir an unserer Schule respektvoll miteinander um, nehmen den anderen ernst und versuchen einander zu verstehen. Mit der grundsätzlichen Bereitschaft, miteinander statt übereinander zu reden und mit einer wertschätzenden Haltung lassen sich diese Konflikte in aller Regel im direkten und zeitnahen Gespräch mit dem/den Betroffenen lösen. Falls dieser Klärungsversuch jedoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung führt, möchten wir mit diesem Leitfaden einen „Fahrplan“ vorgeben, wie an der Elisabeth-von-Thadden-Schule in geregelten Schritten mit Konflikten umgegangen wird. Das vorliegende Interventionskonzept kann natürlich keine Patentlösungen liefern. Es ist eine Orientierungshilfe auf dem Weg der gemeinsamen Lösungssuche.

Das Fließdiagramm unseres Leitfadens stellt zwei typische Konflikt-Konstellationen aus dem Schulalltag dar: Ein individueller Konflikt zwischen Lehrer*in und Schüler*in oder ein kollektiver Konflikt zwischen Lehrer*in und einer Klasse bzw. Gruppe.

Den zahlenmäßig wohl am häufigsten auftretenden Konfliktfall – ein individueller Konflikt zwischen einzelnen Schüler*innenn – ist in diesem Leitfaden nicht zusätzlich abgebildet. Hierfür haben wir an unserer Schule neben dem Klassenrat viele Unterstützer und Berater*innen (Klassenlehrer*innen, Schulsozialarbeiter*in, Beratungslehrer*in, Schulseelsorger*innen), die den betroffenen Schüler*innen dabei helfen können, akzeptable Lösungen für den jeweiligen Einzelfall zu finden.

Für all diese Gespräche gilt das Prinzip der Vertraulichkeit. Wenn es jedoch notwendig wird, dass Gesprächsinhalte an Dritte weitergegeben werden müssen, so sollte dies den Gesprächsteilnehmern angekündigt werden.

Beschreibung des Ablaufs

Grundsätzlich ist nicht vorgegeben, wie viele Gespräche auf einer Lösungsebene (in der entsprechenden Teilnehmer-Konstellation) stattfinden sollen. Je nach Konfliktfall können mehrere Gespräche durchaus sinnvoll sein. Ob ein weiteres Gespräch auf derselben Lösungsebene stattfinden soll, oder aber ein Gespräch auf der nächst höheren Ebene angestrebt wird, entscheiden die Betroffenen.

1. Lösungsebene:

Schüler*in bzw. Lehrer*in spricht mit dem Betroffenen bevor die Eltern eingeschaltet werden. Bei kollektiven Konflikten wird der Konflikt im Klassenrat besprochen und die Klassensprecher suchen das Gespräch mit dem*r betroffenen Lehrer*in.

2. Lösungsebene:

Falls der Konflikt nicht auf Schüler*in-Lehrer*in-Ebene gelöst werden konnte, treffen sich Schüler*in, Schülereltern und der*die betroffene Lehrer*in zu einem gemeinsamen Gespräch.

Bei kollektiven Konflikten findet auf dieser Ebene ein Gespräch im Klassenrat mit dem betroffenen Lehrer statt. In beiden Fällen kann bei Bedarf ein*e Mediator*in mit einbezogen werden.

3. Lösungsebene:

Zusätzlich zu den obengenannten Gesprächsteilnehmern nehmen nun auch Klassenlehrer*in bzw. der Fachleiter*in (bei fachspezifischen Meinungsverschiedenheiten) und ein Klassenelternvertreter am Gespräch teil. Bei kollektiven Konflikten nehmen auf dieser Ebene der*die betroffene Lehrer*in, betroffene Schüler*innen aus der Klasse, Klassenlehrer*in, ein Klassenelternvertreter, der*die Schulsozialarbeiter*in oder Beratungslehrer*in und evtl. ein*e Schülersprecher*in am Gespräch teil. Auch auf dieser Ebene kann die Moderation des Gespräches auf Wunsch der Teilnehmer*innen von einer neutralen Vermittlungsperson übernommen werden.

4. Lösungsebene:

Die Gesprächsrunde wird auf dieser Ebene durch den Schulleiter und den Elternbeiratsvorsitzenden erweitert. Bei einem kollektiven Konflikt nehmen zusätzlich zu den obengenannten Personen der Schulleiter, eventuell der Elternbeiratsvorsitzende und eventuell ein*e Verbindungslehrer*in teil. Moderiert wird das Gespräch in beiden Fällen von einer neutralen Vermittlungsperson.

Falls nach der 4. Lösungsebene keine akzeptable Entscheidung gefunden werden kann, wird die Schulstiftung eingeschaltet.

Erstellt in Anlehnung an den „Leitfaden zur Hilfe beim Umgang mit Konflikten“ (Regierungspräsidium Karlsruhe mit Landeselternbeirat BW, 2010). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

So erreichen Sie uns: