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Unsere Schule – ein handyfreier Schutzraum

Wir schaffen im Sinne eines Digital Detox einen Schutzraum für alle, indem wir auf die Nutzung von
privaten digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände, im Unterricht, in der großen Pause und beim
Mittagessen im Schloss verzichten. Um diesen Schutzraum zu gewährleisten, wird die
eigenverantwortliche Nutzung von privaten digitalen Endgeräten erst ab Klasse 10 und nur in den
kleinen Pausen, in Freistunden und der Mittagspause ermöglicht.


Zusätzlich werden folgende Regelungen eingeführt:

  • In allen Klassen und Kursen werden alle Handys vor der Stunde vorne im Klassenzimmer oder
    Fachraum in eine entsprechende Box abgelegt. Die unterrichtende Lehrkraft kann individuell
    entscheiden, ob und wann ein privates digitales Endgerät für den Unterricht genutzt werden
    darf. Private digitale Endgeräte dürfen ohne Mobilfunk-Karte ab Klasse 10 im Unterricht nur
    dann genutzt werden, wenn eine unterschriebene Mediennutzungsvereinbarung vorliegt.
    Sonderregelungen gelten bei einem Nachteilsausgleich.
  • Die Lehrkräfte können ihr Handy zum Eintrag ins digitale Klassenbuch auf Webuntis nutzen.
  • Die Lehrkräfte können individuell, z.B. zum Benachrichtigen der Eltern über Unterrichtsentfall,
    eine temporäre Nutzung des Handys erlauben.
  • In der großen Pause (11:05-11:30 Uhr) und während des Mittagessens im Schloss verzichten alle im Sinne eines Schutzraumes auf die Nutzung von Handys.
  • Ab Klassenstufe 10 aufwärts dürfen Handys in den Freistunden und auch in der Mittagspause
    genutzt werden.
  • Bei Klassenfahrten der Klassen 5-9 schaffen wir einen Schutzraum ohne Handys.
  • Sanktionen: Wer die Idee des Schutzraumes unterläuft, muss mit Sanktionen rechnen. Sie sind
    nach Stufen gestaffelt.
    • Einsammeln des Gerätes und Abholung im Lehrerzimmer am Ende des
      Unterrichtstages. Dokumentation der Verstöße. Die Eltern werden angehalten, dass
      die Handys der Kinder (z.B. in der Schutzhülle) mit dem Namen versehen werden.
    • Stufe 2: Vorgefertigter Elternbrief der Klassenleitung mit Information über einen
      wiederholten Verstoß und verbunden der Frage, wie ein weiterer Umgang aus Sicht
      der Eltern aussehen könnte.
    • Stufe 3: Bei weiterem Verstoß Abholung des Handys durch die Eltern.
    • Stufe 4: Bei anhaltendem Verstoß Elterngespräch mit der Klassenleitung