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Notbetreuung im Zeitraum der Schulschließung

Die Elisabeth-von-Thadden-Schule bietet gemäß den Weisungen der Landesregierung für Kinder, deren Eltern in folgenden Bereichen arbeiten oder vom Arbeitgeber als unabkömmlich erklärt werden, eine Notbetreuung an:

Die Einrichtung einer Notbetreuung ist für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 – 7 auch an weiterführenden Schulen eingerichtet, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Zur kritischen Infrastruktur zählen:

Die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Neu ist, dass grundsätzlich auch Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, bei denen beide Erziehungsberechtigten beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Grundvoraussetzung dafür, dass Sie Ihr Kind zur Notbetreuung an die Elisabeth-von-Thadden-Schule schicken können, ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, dies schriftlich bestätigen.

Nur wenn diese Voraussetzungen können wir Ihr Kind zur Elisabeth-von-Thadden-internen Notbetreuung zulassen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind, falls es nach den genannten Kriterien zur angesprochenen Gruppe gehört, u.s. Formular ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Tag der Notbetreuung in die Schule mit. Nur so können wir Ihr Kind in die Betreuungsgruppe aufnehmen.

Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind Arbeitsmaterialien (Bücher, Hefte, Schreibzeug) dabei hat, um eventuelle von seinen Lehrern erteilte Arbeitsaufträge zu erledigen. Auch ist es sinnvoll, dem Kind ein Buch zum Lesen mitzugeben.

Notbetreuung wird vom 27. April 2020 an erweitert