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Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen (Aktualisierung 18.11.2022)

Diese Seite listet alle Änderungen nach dem 14.09.2020 auf, es gilt die jeweils letzte Anpassung.

Anpassung Bestimmungen zur Absonderung und Testung gültig ab dem 16.11.2022

Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. Gleichzeitig wird den Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben dringend geraten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen. Wer krank ist, soll zuhause bleiben. Die Maskenpflicht für positiv auf Corona getestete Personen gilt in Innenräumen und im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen weiterhin der Absonderungspflicht. In dem Fall ist die Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen.Weitere Infos hier

Anpassung Corona-Verordnung Schule, gültig ab dem 21.04.2022

Mit dem Ablauf der Osterferien und der Inkrafttretung der neuen Corona-Verordnung am 25.04.2022 endet in Baden-Württemberg grundsätzlich die landesweite Testpflicht an Schulen. Eine freiwillige Testung über die kostenlosen Bürgertests ist natürlich weiterhin möglich, womit sich Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien auf eine Infektion testen lassen können.

Anpassung Corona-Verordnung Schule, gültig ab dem 03.04.2022

Ab kommendem Montag, den 04. April 2022, eine neue Corona-Verordnung an den Schulen umgesetzt. U.a. gelten dann folgende Regelungen:

Maskenpflicht: Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Sie entfällt also auch im Unterricht. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Im Blick auf geplante Urlaubsreisen, vor allem aber im Blick auf die anstehenden Abiturprüfungen empfehlen wir angesichts der angespannten Infektionslage, die Masken bis zu den Osterferien freiwillig weiter zu tragen.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand: Es wird empfohlen, die bisherigen Hygiene-Regeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent beizubehalten. Dies gilt nach Möglichkeit auch für einen Mindestabstand von 1,5 m. Die besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.

Umgang mit Corona Infektionen in der Klasse: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Veranstaltungen: Es gibt keine Einschränkungen mehr bei Veranstaltungen. Bei Schulveranstaltungen ist nur darauf zu achten, dass ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen besteht, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.

Abschlussprüfungen: Vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Wochen können die diesjährigen Abschlussprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Anpassung Corona-Verordnung Schule – gültig ab dem 19.03.2022

Die Corona-Verordnung der Landesregierung wird kein Stufensystem mehr vorsehen
und daher keine Regelungen mehr enthalten, die von dem Erreichen der Basis, Warn-
oder Alarmstufe abhängen. Deshalb kann auch die Corona-Verordnung Baden-Württemberg nicht
mehr auf diese Stufen Bezug nehmen, was weitere Anpassungen erforderlich machte. Die wichtigste Änderung für unseren Schulbetrieb sind:

Die regelmäßige Testung wird von drei auf zwei Schnelltests pro Schulwoche reduziert wird. Wir werden also ab der kommenden Woche wieder montags und donnerstags Testungen durchführen. Die fünfmalige Testung für den Fall, dass sich in einer Klasse oder Lerngruppe eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus infiziert hat, entfällt. Von der Testpflicht ausgenommen sind nach wie vor die quarantänebefreiten Personen. Dazu gibt es eine entsprechende Übersicht.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in den Gebäuden und auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen. Die bisherigen Regelungen, die für den Sportunterricht in der Warnstufe galten, bestehen fort. Das Singen in Räumen ist im Musikunterricht mit Masken erlaubt. Es kann auch ohne Maske gesungen werden, wenn in alle Richtungen ein Mindestabstand von 2 m eingehalten wird.

Anpassung Corona-Verordnung Schule – gültig ab dem 28.02.2022

Durch Veränderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg gilt ab dem 28.02. die Warnstufe. In der Warnstufe gelten die Masken- und Testpflicht unverändert fort. Folgende Änderungen treten in Kraft:

  • Sportunterricht:
    • In der Warnstufe in allen Klassen- und Jahrgangsstufen wieder mit Körperkontakt möglich.
    • Einschränkung bei positivem Test in der Klasse / Lerngruppe: Wie bisher auch Sport kontaktlos.
      ABER Ausnahme für Prüfungsvorbereitungen in den Kursstufen 1 und 2 in geschlossenen Räumen und im Freien ohne Kontaktbeschränkung und Mindestabstand möglich.
  • Musikunterricht
    • Gesang in geschlossenen Räumen ohne Maske erlaubt, wenn 2m Abstand in alle Richtungen eingehalten werden kann.
    • Blasinstrumente in geschlossenen Räumen erlaubt, wenn 2m Abstand in alle Richtungen eingehalten werden kann und sich keine Person in direktem Luftstrom befindet.
    • Einschränkungen bei positivem Test in der Klasse / Lerngruppe: Wie bisher auch im Musikunterricht.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen (bei uns u.a. Andachten, Gottesdienste, Konzerte): Beim Gesang kann in geschlossenen Räumen der Mindestabstand unterschritten werden, wenn medizinische Masken getragen werden.
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen
    • Ab 20.03.2022 können wieder mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen stattfinden.

Hier eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen.

Anpassung Quarantäne und Isolation

Es heißt im § 6 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Absonderung in der aktualisierten Fassung vom 26.01.2022: „Personen, die durch einen selbst vorgenommenen überwachten Test im Sinne des  § 1 Nummer 3 oder durch einen Selbsttest im Sinne des § 1 Nummer 4 positiv getestet wurden, haben sich unverzüglich mittels PCR-Test oder Schnelltest von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Test auf das Coronavirus testen zu lassen.“ Eine übersichtliche Info dazu gibt es hier.

Für uns an der Schule bedeutet das: wenn jemand bei den Selbsttests an der Schule ein positives Ergebnis hat, wird die Person wie gehabt umgehend nach Hause geschickt mit der Aufforderung, das Ergebnis unverzüglich überprüfen zu lassen. Am Schulbetrieb teilnehmen können diese Personen erst dann wieder, wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis oder nunmehr neu einen Nachweis über einen negativen Schnelltest von einem Testzentrum vorweisen können.

Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien / Anpassung Corona-Verordnung Schule ab dem 10. Januar 2022

Die neue Corona-Verordnung Schule (gültig am dem 10.01.2022) umfasst Änderungen zur Teststrategie und schafft Vorkerungen für den Fall, dass der Schulbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Es wird aber grundsätzlich am Präsenzunterricht festgehalten. Eine Übersicht der Änderngen wird bald hier einzusehen sein.

Hier außerdem das Schreiben des Ministerialdirektors zum Unterrichtsbetrieb nach den Ferien. Zu Beginn des neuen Schuljahres weisen wir auch nochmal auf das Infoschreiben „Corona – „Und was passiert jetzt?“ hin, das detailliert Informationen für den Umgang mit ener Corona-Infektion zusammenfasst.

Anpassung Corona-Verordnung Schule ab dem 27. November 2021

Die neue Corona-Verordnung Schule passt u.A. Regelungen zum Musik und Sportunterricht an. Hier eine Übersicht der Änderungen. Hier auch eine Übersicht des Landes im Zusammenhang mit Corona: Corona – „Und was passiert jetzt?

Regelungen Schulbetrieb ab dem 18. Oktober 2021

Die neue Corona-Verordnung Schule regelt den Schulbetrieb unter Pandiemiebedingungen abhängig von Alarmstufen. Eine Übersicht ist hier einsehbar. Bei Eintritt in die Alarmstufe hier eine Zusammenfassung der Änderungen.

Am 17.11. trat die Alarmstufe I in Kraft, seit dem 24.11. gilt die Alarmstufe II (Vgl. Corona-Verodnung des Landes Baden-Württemberg)

Regelung Schulbetrieb ab dem 16. September 2021

Die Regelungen zu Beginn des Schulbetriebs waren hier einsehbar. Eine Übersicht der Reglungen findet sich hier.

Regelung Schulbetrieb ab dem 21. Juni 2021 (Maskenpflicht):

Die neue Corona-Verordnung Sschule lockert die Maskenpflicht in Schulem. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Schulkonferenz für folgende Regelung im Thadden entschieden:

  • Entsprechend den Vorgaben des Ministeriums entfällt ab morgen, 21.6., bei einem Inzidenzwert von unter 35 in Heidelberg die Verpflichtung, bei uns auf dem Schulgelände im Freien eine Maske zu tragen.
  • Auf den Verkehrswegen in den Gebäuden müssen die Masken auch nach der neuen Verordnung nach wie vor getragen werden.
  • Im Unterricht halten wir trotz der Öffnungsmöglichkeit durch die neue Corona-Verordnung an der Maskenpflicht fest.

Regelung Schulbetrieb bis zum 11. Juni 2021:

das Kultusministerium hat eine Neuregelung der Corona-Verordnung bekannt gegeben (alle Änderungen unten auf der Seite verlinkt). Sie gilt bis zum 11. Juni, also bis zum Ablauf der ersten Schulwoche nach den Pfingstferien. Darin ist die Frage des Präsenzunterrichts an den Schulen neuerdings geknüpft an die Inzidenzzahlen vor Ort. Welche Öffnungsstufe erreicht ist, stellt das zuständige Gesundheitsamt fest. Dabei gilt:

  • Inzidenzwert unterhalb vom 50: Rückkehr zum Regelbetrieb (d.h. in vollständiger Präsenz) unter Pandemiebedingungen
  • Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Wechselunterricht
  • Inzidenzwert über 100: Wechselunterricht
  • Inzidenzwert über 165: Fernunterricht – Homeschooling

Unabhängig davon bleiben Testung mit negativem Ergebnis und medizinische Maske Voraussetzung zur Teilnahme am Schulbetrieb. Die Schulpflicht ist nach wie vor ausgesetzt. Es bleibt Eltern freigestellt, ihr Kind zuhause zu belassen. Es muss nur wie gehabt zu Leistungsfeststellungen in die Schule kommen.

Die Einschränkungen setzen voraus, dass der maßgebliche Schwellenwert drei Tage in Folge überschritten wird. Sie treten außer Kraft, sofern der Schwellenwert fünf Tage unterschritten ist.

19.04.2021: Schulbetrieb ab dem 19.04.2021:

Ab dem 19. April kommen wieder alle Klassenstufen von Klasse 5-K1 in halber Besetzung an die Schule. Für viele Schüler*innen ist es das erste Mal seit einigen Monaten! Endlich!

Gemäß der aktualiierten Schulordnung ist das Betreten des Schulgeländes nur mit einem negativen Selbsttest erlaubt. Auf dem Gelände muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.

Präsenz-Unterricht im Wechselbetrieb

  • Der Schulbetrieb findet nach Stundenplan in allen Fächern statt
  • Durch die halben Klassen wird das Abstandsgebot gewahrt
  • Die Klassenlehrer*innen haben inzwischen mitgeteilt, wie die Klassen aufgeteilt werden.
  • Die Kinder der Notbetreuungsgruppe sind bei der Einteilung der Klassen 5-7 berücksichtigt und kommen kontinuierlich zur Schule.
  • Die Oberstufenleitung hat den Schüler*innen und auch den Lehrkräften mitgeteilt, wie die Kursstufe 1 aufgeteilt wird.
  • Festgelegte Klassenarbeiten und Klausuren bleiben unberührt und finden statt – sofern die Fachlehrkräfte aufgrund der geänderten Situation nicht mit den Klassen andere Vereinbarungen treffen.
  • Die Mittagessens-Abos werden wieder in Gang gesetzt, aber natürlich wegen des A-/B-Wochenwechsels mit halbem Betrag berechnet.

19.-23.04.    B-Woche            1. Hälfte der Klasse / Kurse

26.-30.04.    A-Woche            2. Hälfte der Klasse / Kurse (Achtung: 30.04. unterrichtsfrei. Pädagogischer Tag)

03.-07.05.    B-Woche            1. Hälfte der Klasse / Kurse

10.-21.05.    A-Woche            2. Hälfte der Klasse / Kurse (Achtung: 13./14.05. unterrichtsfrei. Christi Himmelfahrt und Brückentag)

06.04.2021: Schulbetrieb nach den Osterferien

Neuerungen für den Schulbetrieb nach den Osterferien (vgl. auch unten die Vorgaben des Kulturministeriums):
Selbsttests an der Schule sind ab dem 31.03.2021 Vorraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sollte ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigen, ist im eigenen Interesse und zum Schutze aller eine Klärung mittels eines PCR-Tests notwendig. Unabhängig davon sind auf dem Schulgelände und im Unterricht medizinische Masken zu tragen und die verschiedenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten

In der ersten Woche nach den Osterferien (12.-16.04.2021) wird (bis auf die Kursstufe 2) in allen Stufen Fernunterricht durchgeführt.

Wenn die Vorraussetzungen aus der Sicht des Kultusministeriums erfüllt sind, findet ab dem 19. April möglicherweise Wechselbetrieb (wöchentlicher Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht) in allen Stufen statt. Hierzu wird das Kultiúsministerium die Entscheidung treffen.

15.03.21: Rückkehr der Klassenstufen 5 und 6:

Für die Klassen 5 und 6 wenden wir ab Montag den 15. März das A-/B-Wochen Modell mit Wechsel von Präsenz-und Fernlernunterricht an. Die Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 entfällt.

Das Tagesinternat ist für die dort angemeldeten Kinder wieder regulär geöffnet. Im Schloss wird ein Mittagessen angeboten.

Aufgrund der besonderen Situation haben wir unser bisheriges Schutzkonzept nochmals erweitert:

  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend.
  • In den Klassenräumen befinden sich CO2 – Ampeln.
  • Für die Schüler*innen in Präsenz bieten wir an bestimmten Tagen die Möglichkeit von Schnelltests an der Schule an.

16.02.21: Schulbetrieb nach den Faschingsferien

Das Kultusministerium hat mit dem Schreiben vom 11.02.2021 Vorgaben für den Schulbetrieb nach den Faschingsferien herausgegeben.

Wir setzen an unserer Schule diese Vorgaben wie folgt um:

  1. Wie auch bisher erfolgt der Unterricht in allen Klassen- und Kursstufen nach Stundenplan und in allen Fächern.
  2. Die Klassenstufen 5-10 haben weiterhin Fernunterricht.
  3. Das Angebot der Notbetreuung für Schüler*innen der Klassenstufe 5-7 wird fortgesetzt.
  4. Die Kursstufen K2 und K1 wechseln zwischen Präsenz- und Fernunterricht. Die gesamte Stufe K2 beginnt am 22. Februar nach den Ferien mit Präsenzunterricht. Die gesamte Stufe K1 bleibt in der ersten Woche nach den Faschingsferien im Fernunterricht. In der darauffolgenden Woche geht die gesamte Stufe K2 in den Fernunterricht, die gesamte Stufe K1 kommt zum Präsenzunterricht an die Schule. In diesem Rhythmus wechseln die beiden Kursstufen dann bis auf Weiteres zwischen Präsenz- und Fernunterricht. 
  5. Es gilt nach wie vor auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht. Neu ist, dass die Schüler*innen auf dem Schulgelände und im Unterricht medizinische Masken tragen müssen. Für den Notfall hält die Schule entsprechende Masken vor.
  6. Die Kurse werden auf die größten Räume verlegt, um zusätzlich zur Maskenpflicht auch Abstand zu ermöglichen. Neben den Fachräumen wird im Hauptgebäude nur der Flur 1 genutzt. Raumänderungen sind in der DSB-Mobil-App einzusehen.
  7. Da genügend Räume frei sind, können Kurse auch auf zwei benachbarte Räume verteilt werden. Das ist der jeweiligen Lehrkraft überlassen. Eine Verpflichtung besteht nicht.
  8. Für die Schüler*innen ist die Schulpflicht nach wie vor ausgesetzt. Wer coronabedingt zuhause bleibt, kann über MS Teams dem Unterricht zugeschaltet werden. Dies ist individuell zu vereinbaren.
  9. Klausuren in der K2 und der K1 werden unabhängig von dem Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht nach Plan in der Aula geschrieben. Bei den Klausuren besteht Präsenzpflicht. Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schüler*innen auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.
  10. Sowohl die Küche im Schloss als auch die Thadderia bieten eine Essensversorgung an. Um gut planen zu können und Essensreste möglichst zu vermeiden, ist es wünschenswert und hilfreich, mitzuteilen, wer an welchen Tagen im Schloss essen möchte. Anmeldung per Mail ans Sekretariat bis Freitag, 19. Februar.

14.01.2021:

Uns ist bewusst, dass diese Zeiten von Lockdown und Fernunterricht für manche Schüler*innen und Familien schwierig und belastend sind. Umso wichtiger ist es, jemanden zu haben, an den man sich wenden kann. Unser Beratungsteam steht gerade jetzt zu Gesprächen für Schüler*innen, aber auch für Eltern zur Verfügung!

08.01.2021:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, zunächst einmal wünsche ich allen von Herzen ein gutes Neues Jahr. Hoffentlich wird es erfreulicher als das vergangene Jahr und bringt uns Stück für Stück der Normalität näher, die wir alle schätzen und uns ersehnen. Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien: Im Blick auf den Start nach den Weihnachtsferien sind inzwischen Vorgaben des Kultusministeriums eingetroffen. Es gibt strikte Vorgaben und durchaus auch Gestaltungsspielräume, die vor Ort zu entscheiden sind.

Darüber haben wir in der Schulleitungsrunde beraten. Im Hinblick auf unsere Schule sind die wesentlichen Informationen in der Elterninfo enthalten. Unter Downloads (unten) befinden sich unter anderem die weiteren Informationen des Kultusministeriums.

28.12.2020:

Vereinbarungen zum Unterricht unter Corona-Bedingungen wurden aktualisiert (Vereinbarung Videokonferenzen, Fernlernunterricht, Sportunterricht): siehe unten bei Donwnloads.

15.10.2020:

Mit der Aktualisierung der Corona-Verordnung Schule (gültig ab 16.10.020) ist wichtig: bei einer landesweiten 7-Tages-lnzidenz von 35 und höher wird die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Dann gilt die Maskenpflicht nun auch in den Unterrichtsräumen. Der aktuelle Stand der landesweiten 7-Tages-lnzidenz hier einsehbar.

Wir starten in das neue Schuljahr mit normalen Schulbetrieb, d.h. Präsenzunterricht in allen Fächern mit der gesamten Lerngruppe bzw. Klasse. Dabei halten wir uns strikt an die staatlichen Vorgaben und haben sie an unsere konkrete Schulsituation angepasst. Aktuell gilt, dass die Abstandsregelungen im Klassenraum und unter den Schüler*innen einer Klassenstufe aufgehoben sind. Sportunterricht darf wieder stattfinden.

Unsere Andachten finden wieder statt und wir können ein Essensangebot beim Mittagstisch im Schloss und in unserer Thadderia anbieten.

Klassenstufenübergreifende Konstellationen werden vermieden. Mit einem umfassenden Hygiene-Konzept können jedoch SMV, Schulsanitäter und manche Arbeitsgemeinschaften wieder aktiv das Schulleben mitgestalten.

Ungeachtet dessen haben wir uns auf verschiedene Szenarien vorbereitet: Die Quarantäne einzelner Schüler*innen, die Quarantäne von einzelnen Lehrkräften, die Quarantäne von Klassen und Klassenstufen und den kompletten Lock down der Schule. Wir können jederzeit die Lernplattform Moodle und MS Teams für den Fernlernunterricht und Videokonferenzen nutzen.

Abstandsregeln und hygienische Vorschriften

Zur Sicherheit und zum Schutz von allen gelten auf dem gesamten Schulgelände nach wie vor Abstandsregeln und hygienische Vorschriften. In den Gebäuden haben wir z.T. Einbahnstraßenregelungen. In den Klassenräumen sind Mittel zur Reinigung der Tische und zur Handdesinfektion bereitgestellt. Alle sind angehalten, sich regelmäßig gründlich die Hände zu waschen und die Räume zu lüften. Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden sind wie an allen öffentlichen Schulen in Heidelberg Schutzmasken zu tragen. Sie dürfen nur im Unterricht abgelegt werden.

Bitte sprechen Sie die wesentlichen Punkte zu Hause miteinander durch. Wichtig ist, dass alle mitziehen und sich konsequent an die Vorgaben halten – im eigenen Interesse, aber auch aus Solidarität und Fürsorge für andere. Gehen wir es gemeinsam an. Machen wir mit Abstand das Beste draus.

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